Ist die Supervision eine Weiterbildung, die an einer Verbesserung der aktuellen Arbeitssituation ausgerichtet ist, so ist sie von der Umsatzsteuer befreit (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG). Diese Qualität muss in der Supervisions-vereinbarung festgelegt werden. Für Supervision stelle ich im Jahre 2023 folgende Honorare in Rechnung:
Für Coaching stelle ich folgende Honorare in Rechnung:
Handelt es sich hier um Bildungsmaßnahmen (Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung), so wird gemäß §4 Nr. 21 UstG keine Umsatzsteuer erhoben. Handelt es sich um eine Weiterbildung, die an einer Verbesserung der aktuellen Arbeitssituation ausgerichtet ist, so ist sie ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG). Seminare berechne ich in Unterrichtseinheiten (UE) von 45 Minuten.
Einzelsupervisionen und Einzelcoachings biete ich in meinem Praxisraum in Reutlingen an. Für Teamsupervisionen, Teamcoachings oder Seminare fahre ich auch zu Ihnen. Fahrtkosten berechne ich für Hin- und Rückfahrt ab meinem Wohnsitz in Tübingen, pro gefahrenem km €0,35. Die Fahrtzeit berechne ich nicht.